Wünschst Du dir, dass Deine Angestellten seltener krank, ausgeglichener und zu mehr Leistung fähig sind?
Durch Unternehmensyoga können diese Ergebnisse erzielt werden. Deshalb ist Hatha-Yoga auch nach § 3 Nr. 34 EStG als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung anerkannt und wird mit bis zu 600€ pro Mitarbeiter und Jahr gefördert. Diese können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Laut dem 2015 erschienenen Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zur Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention liegt der Return on Investment bei 1:3. Das heißt, dass für jeden investierten Euro drei Euro eingespart oder gewonnen werden können.
Als Arbeitgeber kannst Du also mit geringem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Gesundheit deiner Mitarbeiter unterstützen und gleichzeitig die Unternehmensbindung fördern.
Schreib mir eine Nachricht und wir vereinbaren einen Telefontermin, in dem Konditionen, Abläufe und Inhalte vereinbar werden können.
Yoga leitet sich von dem indischen Wort „yuj“ ab und heißt Verbindung. Meist wird darunter die Vereinigung von Körper, Geist und Seele verstanden. Das Praktizieren von Asanas (Körperhaltungen) ist übrigens nur ein kleiner Teil eines umfassenden Systems zahlreicher geistigen und körperlichen Übungen, das vor über 3000 Jahren in Indien entwickelt wurde.
Nein, Yoga ist keine Religion, aber es gibt einige Parallelen zum Hinduismus und Buddhismus, was daran liegt, dass alle ihren Ursprung in der indischen Philosophie haben.
Yoga ist für jeden da und kann für jeden etwas anderes sein, also auch einfach Fitness oder Entspannung. Oft wird dabei aber eine Wirkung erfahren, die tiefer geht als das rein körperliche. Das zu spüren ist allerdings keine Voraussetzung dafür Yoga zu praktizieren. Das wichtigste ist immer, dass es dir dabei gut geht.
Theoretisch ja, allerdings solltest du bei starken körperlichen oder psychischen Leiden erst deinen Arzt um Rat zu fragen, ob Yoga für dich geeignet ist. Des Weiteren sollten körperliche Einschränkungen – beispielsweise wegen einer aktuellen Schwangerschaft oder durch vergangene Operationen – dem Lehrer immer VOR der Stunde mitgeteilt werden, um Haltungen gegebenenfalls anpassen zu können.
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